Was bedeutet das Thema?
Das Baurecht beinhaltet sämtliche Rechtsnormen in Deutschland, welche sich mit dem Thema Bauen beschäftigen. Dies schließt auch alle baulichen Maßnahmen nicht überbauter Flächen auf Grundstücken mit ein – also auch die Gärten. Wichtig ist hier besonders die Regelung in NRW zur Flächenversiegelung. Sie legt fest, dass nicht überbaute Flächen wasseraufnahmefähig zu belassen sind und begrünt oder bepflanzt werden sollen. Somit lassen sich die Schottergärten thematisch auch dem Baurecht zuordnen.