Was bedeutet das Thema?
Gehörschutz gilt nicht umsonst als einer der wichtigsten Bestandteile der PSA, der persönlichen Schutzausrüstung. Wenn der Tages-Lärmexpositionspegel in einem Betrieb 85 dB überschreitet, ist das Tragen des Gehörschutzes Pflicht. Das Weglassen führt zu irreversiblen Langzeitschäden am Gehör, auch genannt Lärmschwerhörigkeit. Diese zählt zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten und ist somit ein Problem, welches nicht überhört werden darf.